Kreis und Land geben neue Verordnungen heraus: Das gilt ab Samstag 24.10.2020 im Vogtland

Menschen mit Maske

Durch das sehr dynamische Infektionsgeschehen ändern sich auch regelmäßig die geltenden Verordnungen. Es gilt immer die jeweils aktuellste Verordnung. Den entsprechenden Beitrag finden sie immer im Blog ganz oben!

Der Freistaat Sachsen hat heute (23.10.2020) seine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Gleichzeitig gilt für den Vogtlandkreis durch das dynamische Infektionsgeschehen eine neue Allgemeinverfügung. Diese ersetzt die erst am Montag (19.10.2020) erlassenen Verfügung. Dabei ist die sächsische Verordnung eine Rahmenverordnung und kann durch die vogtländische weiter eingeschränkt werden. Beide Verordnungen finden sich unten zum Download bereiet.
Wir wollen hier kurz und knapp die neu geltenden Regeln der sächsischen und die aktuell geltenden Regeln der vogtländischen Verordnung zusammenfassen und aufgliedern.

Grundsatz

Grundlegend gilt, man soll weiterhin seine Kontakte auf ein Minimum begrenzen, versuchen so gut es geht einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und wenn möglich und nötig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die sogenannten AHA+L-Regeln sollen das alltägliche Leben prägen um es so wenig wie möglich zu begrenzen.

  • A | Abstand halten, mindestens 1,5m zu Mitmenschen
  • H | Hygienemaßnahmen einhalten, Hust- und Niesetikette wahren und regelmäßig Händewaschen bzw. -desinfizieren
  • A | Alltagsmasken tragen
  • L | Lüften, in geschlossenen Räumen regelmäßig Stoßlüften

Reglungen ab 24.10.2020 im Vogtlandkreis

Die neuen Verordnungen sehen ein Stufen-Modell vor. Dabei gilt die 7-Tages-Inzidenz als Richtwert. Diese gibt die Infektionszahlen pro 100.000 Einwohner der letzten 7 Tage an. Die Grenzwerte liegen dabei bei Inzidenzwerten von 20, 35 & 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Über die unten stehenden Regeln hinaus gelten die bisher bekannten Regeln weiterhin. Da der Kreis, mit aktuell einer Inzidenz von 50,2 Fällen pro 100.000 Einwohner (15.10.2020 bis 21.10.2020), die kritische Marke weiterhin überschreitet gelten die folgenden Regeln:

Inzidenzwert über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner
  • Erhebung Personenbezogener Daten zur Kontaktnachverfolgung:
    Weiterhin müssen alle Betreiber von Betrieben (ausgenommen sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände), gastronomische Einrichtungen, Sportstätten, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen und NEU Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum eine lückenlose Kontaktnachverfolgung gewähren.
    Dafür könnt ihr den unten verlinkten Fragebogen nutzen. Ihr müsst nur noch einen Verantwortlichen im Betrieb benennen und euren Betrieb eintragen. Bitte hebt die Daten 4 Wochen lang sicher und geschützt vor der Einsichtnahme Dritter auf. Nach Ablauf der Frist müssen die erhobenen Daten gelöscht bzw vernichtet werden.
  • Private Feiern im öffentlichen und privaten Raum sind im Familien- und Freundeskreis nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
  • erweiteret Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung:
    – auf Märkten
    – an Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe
    – öffentliche Räume mit regelmäßigem Publikumsverkehr
    – in Schulgebäuden und auf dem Gelände der Schule
    – die bisherigen Regeln bleiben bestehen
  • Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen. Die Abgabe von Alkoholika und alkoholischen Getränken ist in diesem Zeitraum ebenfalls untersagt.
    Ausgenommen ist die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und nichtalkoholischen Getränken.
  • Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen zu begrenzen. Außnahmen müssen durch das vogtländische Gesundheitsamt genehmigt werden

Sollten die Zahlen binnen 10 Tagen den Grenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner nicht sinken, sind Ansammlungen im öffentlichen Raum nur noch zwischen zwei Hausständen oder 5 Personen zulässig.

Aufhebung der Einschränkungen

Eine Aufhebung der geltenden Einschränkungen muss geprüft werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz, 7 Tage infolge den jeweiligen Grenzwert unterschritten hat.

Aktuelle Zahlen im Vergleich
  • Aktive Fälle in Reichenbach im Vogtland: 20 (+1 zum Vortag) | 22.10.2020 – 16 Uhr
  • Aktive Fälle im Vogtlandkreis: 250 (+9 zum Vortag) | 22.10.2020 – 16 Uhr
  • 7-Tages-Inzidenz Vogtland: 50,2 (Vergleich Vortag: 57,7) | 22.10.2020 – 16 Uhr
  • Gesamtzahl aller Sars-Cov-2 Infektionen in Sachsen: 11.734 (+471 zum Vortag) | 22.10.2020 – 12:30 Uhr
  • 7-Tages-Inzidenz Sachsen: 54,34 (Vergleich Vortag: 49,59) | 23.10.2020 – 0 Uhr
  • Gesamtzahl aller Sars-Cov-2 Infektionen in Deutschland: 403.291 (+11.242 zum Vortag) | 23.10.2020 – 0 Uhr
  • 7-Tages-Inzidenz Deutschland: 56,2 (Vergleich Vortag: 51,3) | 22.10.2020 – 0 Uhr

Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis, Freistaat Sachsen und Robert-Koch-Institut

Kontakt

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